Landesjugendversammlungen

Die Landesjugendversammlungen (LJV) sind das höchste Gremium der Jugend auf Landesebene, also in ganz Hessen. Teilnahmeberechtigt sind die Delegierten der jeweiligen hessischen Sektionen, sowie die Landesjugendleitung. Wer sich alles delegieren lassen kann und wie das geht, erfährst du unten. Die LJV trifft sich mindestens einmal im Jahr, meist in einer hessischen Sektion. Oft verbinden wir das mit einem geselligen Wochenende mit Übernachtung, gemeinsamen Kochen und Essen, viel Klettern und einem spannenden Rahmenprogramm zu Themen wie Sichern und Erlebnispädagogik. Bei der Sitzung werden dann wichtige Themen, wie zum Beispiel das Schulungsprogramm oder die Finanzen, besprochen, über Anträge diskutiert, entsprechende Beschlüsse gefasst und natürlich diverse Ämter gewählt. Die genauen Details stehen in der Landesjugendordnung der JDAV Hessen und der Geschäftsordnung der Landesjugendversammlung der JDAV Hessen
 

Landesjugendversammlungen

3. Landesjugendversammlung 2025
26.-27. April 2025 in Marburg
2. Landesjugendversammlung 2024
16. bis 17. März 2024 in Gießen
1. Landesjugendversammlung 2023
17. bis 19. März 2023 in Kassel
© JDAV Hessen

Wenn du Hessen mitgestalten möchtest.

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Aufgaben

Die LJV hat viele wichtige Aufgaben, die für das Funktionieren unseres Landesverbandes unabdingbar sind.

Zunächst wählt die LJV die Landesjugendleitung und die Kassenprüfung. Die Landesjugendleitung sind die Menschen, die sich um die Umsetzung der von der LJV befassten Beschlüsse kümmert und unter anderem zum Beispiel auch das Schulungsprogramm für die Jugendleiter organisiert. Wenn du in der Landesjugendleitung mitmachen willst, ist dies der Zeitpunkt sich aufstellen und wählen zu lassen! Um in die Landesjugendleitung gewählt zu werden, musst du nicht delegiert sein. Die Kassenprüfung überprüft in einer kurzen Sitzung einmal im Jahr, dass die Finanzen der Landesjugendleitung auch stimmen.

Die LJV legt auch die Schwerpunkte der verbandlichen Jugendarbeit fest. Dazu gehören Veranstaltungen wie das Sommercamp, aber auch unser Jugendleiter*innenschulungsprogramm, wo du Schulungsthemen vorschlagen kannst, die du im nächsten Schulungsprogramm gerne (wieder-) aufgenommen hättest. Hier werden also die grundlegenden Themen und Schwerpunkte unseres Programms und unsrer Arbeit festgelegt. 

Außerdem wird bei der LJV die Einsetzung von Projektgruppen beschlossen. Derzeit haben wir Projektgruppen zum Thema PSG und Klimaschutz. Wenn du die JDAV Hessen mitgestalten, aber nicht gleich in die Landesjugendleitung willst, ist dies die Gelegenheit. Bei den Projektgruppen können alle, mit wenig Arbeitsaufwand, mitmachen und die Landesjugendleitung in ihrer Arbeit unterstützen und die JDAV Hessen in wichtigen Themen voranbringen.

Die Finanzen sind selbstverständlich auch ein wichtiges, wenn auch vielleicht mühseliges, Thema. 2023 hatten wir einen Gesamtumsatz von 38.060 €. Das ist eine Menge Geld und muss natürlich gut eingeteilt und kontrolliert (Kassenprüfung, s.o.) werden. Bei der LJV stellt die Landesjugendleitung den vergangen sowie den geplanten Haushalt, also die Ein- und Ausgaben, vor. Die LJV kann dann dazu Fragen stellen, beziehungsweise Änderungen beantragen. 

Zu guter Letzt legt die LJV auch die Gesamtdelegiertenzahl D für LJVs fest. Das ist die Zahl der maximal zur LJV zugelassenen Delegierten. Derzeit liegt diese Zahl beim vierfache der Sektionenanzahl, es dürfen also maximal 56 Delegierte zur LJV kommen. 

Deligiertensystem

Teilnahme- und stimmberechtigt auf der Landesjugendversammlung sind die Delegierten der in Hessen ansässigen DAV-Sektionen sowie die Mitglieder der Landesjugendleitung. Jugendreferent*innen sind als Delegierte der Sektionsjugend in der Anzahl der Delegierten pro Sektion bereits mitgezählt. Wenn Jugendreferent*innen an der Teilnahme verhindert sind, können auch andere Delegierte den Platz wahrnehmen. Die Delegierten müssen auf den Jugendvollversammlungen der jeweiligen Sektionen gewählt werden. Du musst nicht delegiert sein, um in die Landesjugendleitung gewählt zu werden. Die maximale Anzahl der Delegierten, die an der LJV teilnahmeberechtigt sind, (D) wird von der LJV bestimmt und liegt derzeit bei 56. Die Anzahl der Delegierten dn, die von den Sektionsjugenden geschickt werden dürfen, berechnet sich wie folgt: 

© JDAV Hessen
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dabei bezeichnet 
D die von der Landesjugendversammlung festgelegte Gesamtzahl der Delegierten 
k die Anzahl der DAV Sektionen im JDAV Landesverband 
JL_n die Anzahl Jugendleiter*innen der Sektion 
JL_{gesamt} die Anzahl der Jugendleiter*innen im JDAV Landesverband 
M_n die Anzahl Mitglieder der Sektion n, welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
M_i die Anzahl Mitglieder der Sektion i, welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
 
Die Anzahl der Delegierten wird von der Landesjugendleitung berechnet und den jeweiligen Sektionen mitgeteilt