Meldung der Delegierten zur Landesjugendversammlung

Auf der Landesjugendversammlung sind die Delegierten der Sektionen stimmberechtigt. Zur Prüfung des Stimmrechtes und zur ordnungsgemäßen Einladung benötigen wir nach jeder Jugendvollversammlung, jedoch spätestens zwei Wochen vor der LJV, eine Meldung der gewählten Delegierten. Bitte sendet uns diese möglichst selbstständig und zeitnah nach der Wahl zu, die Vorlage dafür gibt's hier zum Download.

Delegiertenverteilung

© JDAV Hessen
© JDAV Hessen

Die Verteilung der Delegierten je Sektion berechnet sich gemäß § 6 Abs. III der Landesjugendordnung nach der Anzahl der Mitglieder und der Anzahl der aktiven Jugendleiter*innen als Hilfsmaß für die Aktivität in der Jugendarbeit. Die Gesamtdelegiertenzahl D wird durch die LJV festgelegt und liegt derzeit bei 56 (LJLT Beschluss aus 2021).

Die Verteilung wird vor jeder LJV durch die LJL bestimmt und bekanntgegeben.

Entwicklung der Delegiertenverteilung

 

Sektion Anzahl Delegierte
2025 2024 2023
1053 Darmstadt-Starkenburg 7 6 6
1079 Frankfurt/Main 6 6 5
1087 Fulda 7 7 7
1095 Gießen-Oberhessen 3 3 3
1109 Hochtaunus Oberursel 3 3 6
1112 Hanau 4 4 4
1117 Bad Hersfeld 2 2 2
1132 Kassel 6 6 6
1167 Marburg/Lahn 5 5 4
1201 Offenbach 2 3 3
1229 Rüsselsheim 2 2 3
1284 Wetzlar 4 4 4
1285 Wiesbaden 4 4 4
1374 AlpinClub Kassel 1 2 2
    56 57 56