Meldung der Delegierten zur Landesjugendversammlung
Auf der Landesjugendversammlung sind die Delegierten der Sektionen stimmberechtigt. Zur Prüfung des Stimmrechtes und zur ordnungsgemäßen Einladung benötigen wir nach jeder Jugendvollversammlung, jedoch spätestens zwei Wochen vor der LJV, eine Meldung der gewählten Delegierten. Bitte sendet uns diese möglichst selbstständig und zeitnah nach der Wahl zu, die Vorlage dafür gibt's hier zum Download.
Die Verteilung der Delegierten je Sektion berechnet sich gemäß § 6 Abs. III der Landesjugendordnung nach der Anzahl der Mitglieder und der Anzahl der aktiven Jugendleiter*innen als Hilfsmaß für die Aktivität in der Jugendarbeit. Die Gesamtdelegiertenzahl D wird durch die LJV festgelegt und liegt derzeit bei 56 (LJLT Beschluss aus 2021).
Die Verteilung wird vor jeder LJV durch die LJL bestimmt und bekanntgegeben.
Entwicklung der Delegiertenverteilung
Sektion
Anzahl Delegierte
2026
2025
2024
2023
1053
Darmstadt-Starkenburg
6
7
6
6
1079
Frankfurt/Main
7
6
6
5
1087
Fulda
7
7
7
7
1095
Gießen-Oberhessen
3
3
3
3
1109
Hochtaunus Oberursel
3
3
3
6
1112
Hanau
4
4
4
4
1117
Bad Hersfeld
2
2
2
2
1132
Kassel
6
6
6
6
1167
Marburg/Lahn
5
5
5
4
1201
Offenbach
2
2
3
3
1229
Rüsselsheim
2
2
2
3
1284
Wetzlar
4
4
4
4
1285
Wiesbaden
4
4
4
4
1374
AlpinClub Kassel
1
1
2
2
56
56
57
56
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